Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler beschlossen
28. September
Zwei Tage vor der Bundestagswahl war es endlich endgültig: Die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 geforderte Berufszulassung für Immobilienverwalter wurde vom Bundesrat endgültig beschlossen. Voraussichtlich treten die neuen Regelungen ab August 2018 in Kraft.
Regelungen für Immobilienverwalter
Bisher mussten WEG-Verwalter und Mietverwalter ihre Tätigkeit lediglich anzeigen. In Zukunft brauchen sie erstmals eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist, dass der Antragsteller zuverlässig ist und sowohl über eine Berufshaftpflichtversicherung als auch über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt.
Kein Sachkundenachweis für Makler
Anstelle des geforderten Sachkundenachweises, unterliegen Immobilienmakler zukünftig einer Weiterbildungspflicht. Diese umfasst zwanzig Stunden innerhalb von drei Jahren. In der Gesetzesbegründung heißt es, das so sichergestellt sei, dass Makler über die geforderte Sachkunde verfügen und zudem ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Die Missachtung der Fortbildungspflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden. Staatlich anerkannte Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte sollen in den ersten drei Jahren von dieser Pflicht befreit werden.
Marktexperten begrüßen diese Entscheidung, werden sich jedoch weiterhin für einen zwingend notwendigen Sachkundenachweis einsetzen – auch in der kommenden Legislaturperiode.